Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, die zwischen dem Anbieter und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) über die Nutzung der Software ExoPaper abgeschlossen werden.
Die Angebote des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis der Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.
Im Sinne dieser AGB bezeichnet „ExoPaper“ die vom Anbieter bereitgestellte Software; der Begriff „Anbieter“ bezeichnet die DAS INNOVATIONS UG (haftungsbeschränkt) als Vertragspartner.
Der Vertrag über die Nutzung von ExoPaper kommt durch die Annahme des Angebots des Anbieters durch den Kunden zustande. Die Annahme erfolgt durch die Registrierung des Kunden auf der Webseite des Anbieters oder durch den Abschluss eines individuellen Vertrages.
Für Umfang, Inhalt und Version der geschuldeten Leistungen sind die im jeweiligen Vertrag, in der gewählten Leistungsbeschreibung und im gewählten Preismodell getroffenen Vereinbarungen maßgeblich.
Der Anbieter räumt dem Kunden ein einfaches (nicht ausschließliches), nicht übertragbares und – vorbehaltlich abweichender vertraglicher Regelung – nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Software ExoPaper im Rahmen des vertraglich vereinbarten Umfangs zu nutzen. Die Nutzung ist nur zu den im Vertrag festgelegten Zwecken und für die Dauer des Vertragsverhältnisses gestattet.
Über den bestimmungsgemäßen Gebrauch hinaus ist es dem Kunden insbesondere untersagt:
die Software oder Teile davon zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu übersetzen oder umzugestalten, soweit dies nicht durch zwingende gesetzliche Vorschriften (z. B. §§ 69d, 69e UrhG) gestattet ist;
die Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zu überlassen, zu vermieten, zu verleihen, weiterzuverbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen;
Urheberrechtsvermerke, Marken oder sonstige Schutzrechtshinweise zu entfernen oder zu verändern.
Eine Überlassung der Nutzung an mit dem Kunden verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform, sofern nicht der Vertrag eine Mehrplatz- oder Mandantennutzung ausdrücklich vorsieht.
Die Nutzung von ExoPaper setzt die Erfüllung bestimmter technischer Voraussetzungen voraus, die auf der Webseite des Anbieters bzw. in der Leistungsbeschreibung angegeben sind. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass diese Voraussetzungen auf seiner Seite erfüllt sind, um die Software vollumfänglich nutzen zu können.
Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten, vor dem Zugriff Dritter zu schützen und dem Anbieter aktuelle Kontaktdaten mitzuteilen. Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm eingesetzten Nutzer die Bestimmungen dieses Vertrages einhalten.
Der Anbieter stellt dem Kunden die Software ExoPaper in der vereinbarten Version sowie die dazugehörigen Updates und Upgrades zur Verfügung. Weitere Leistungen, wie z. B. über den vertraglich vereinbarten Umfang hinausgehender Support oder maßgeschneiderte Anpassungen, werden gesondert angeboten und vergütet.
Der Anbieter ist bemüht, eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Software (SaaS-Nutzung) sicherzustellen. Von der Verfügbarkeit ausgenommen sind Zeiten, in denen die Software aufgrund von planmäßigen Wartungsarbeiten, erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen, höherer Gewalt oder sonstiger vom Anbieter nicht zu vertretender Umstände (insbesondere Störungen des Internets oder von Leistungen Dritter) nicht oder nur eingeschränkt erreichbar ist. Planmäßige Wartungsarbeiten wird der Anbieter nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchführen und rechtzeitig ankündigen.
Der Anbieter bietet dem Kunden im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungen technischen Support. Der Support umfasst die Behebung von Fehlern, die auf die Software selbst zurückzuführen sind, sowie die Unterstützung bei der Nutzung von Funktionen der Software.
Der Support erfolgt per E-Mail und Telefon. Support-Anfragen werden innerhalb der üblichen Geschäftszeiten des Anbieters bearbeitet. Eine bestimmte Reaktions- oder Wiederherstellungszeit wird nur zugesagt, soweit dies gesondert vereinbart ist.
Die Preise für die Nutzung von ExoPaper richten sich nach dem jeweiligen Vertrag und den angegebenen Preismodellen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Der Anbieter ist berechtigt, die Lizenzgebühren für bestehende ExoPaper-Lizenzen frühestens zwölf Monate nach Vertragsbeginn und danach höchstens einmal je Kalenderjahr anzupassen. Eine Erhöhung ist dabei auf 5 % gegenüber der zuletzt geltenden jährlichen Lizenzgebühr begrenzt (nachfolgend „Regelobergrenze“). Der Anbieter orientiert sich hierbei an der allgemeinen Preisentwicklung, insbesondere am Verbraucherpreisindex für Deutschland des Statistischen Bundesamtes.
Abweichend von Absatz 2 ist der Anbieter berechtigt, die Regelobergrenze von 5 % zu überschreiten, soweit sich die ihm für den Betrieb von ExoPaper unmittelbar entstehenden Kosten außergewöhnlich erhöhen, insbesondere durch Steigerungen der Server- und Hosting-Kosten oder der Lizenz- bzw. Nutzungskosten von in ExoPaper eingebundenen Drittanbieter-Schnittstellen (APIs). Die Anpassung ist in diesem Fall der Höhe nach auf den Umfang begrenzt, der zur Deckung der tatsächlich entstandenen Mehrkosten erforderlich ist; eine über die Kostendeckung hinausgehende Erhöhung ist ausgeschlossen. Entsprechende Kostensenkungen wird der Anbieter in gleicher Weise berücksichtigen.
Der Anbieter kündigt jede Preisanpassung dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an und gibt dabei den Grund und den Umfang der Anpassung an. Übersteigt eine Anpassung die Regelobergrenze von 5 % nach Absatz 3, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Ankündigung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung außerordentlich zu kündigen. Kündigt der Kunde nicht fristgerecht, gilt die angekündigte Anpassung als vereinbart; hierauf wird der Anbieter in der Ankündigung gesondert hinweisen.
Die Zahlung für die Nutzung von ExoPaper erfolgt auf Basis der im Vertrag vereinbarten Zahlungsbedingungen. Die Zahlungen erfolgen – je nach Vereinbarung – in der Regel jährlich oder monatlich; weitere Zahlungsmodalitäten werden individuell festgelegt. Der Kunde ist verpflichtet, alle fälligen Zahlungen fristgerecht zu leisten.
Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Gegenüber Kunden, die keine Verbraucher sind, kann der Anbieter zudem die gesetzliche Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB (derzeit 40 EUR) geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
Der Anbieter verarbeitet aggregierte, anonymisierte Nutzungs- und Telemetriedaten (z. B. Häufigkeit der Nutzung einzelner Funktionen, technische Leistungs- und Fehlerdaten sowie allgemeine, nicht personenbeziehbare Interaktionsmuster), um Funktionsfähigkeit, Sicherheit und Qualität der Software – einschließlich der KI-gestützten Funktion „SIA“ – kontinuierlich zu verbessern.
Für das Training und die Weiterentwicklung der KI „SIA“ werden ausschließlich Daten in einer Form verwendet, die keinen Rückschluss auf einzelne Kunden, deren Mitarbeiter oder einzelne natürliche Personen zulässt. Inhalte sowie Projekt- und Auftragsdaten des Kunden werden nicht zu Trainingszwecken verwendet.
Soweit für die Erhebung von Daten vor deren Anonymisierung personenbezogene Daten verarbeitet werden, richtet sich diese Verarbeitung nach der Datenschutzerklärung des Anbieters und der zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Es gelten die anwendbaren Datenschutzbestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Der Kunde kann der Verarbeitung seiner Nutzungsdaten zu den in Absatz 1 genannten Zwecken der Produktverbesserung, soweit hierfür ein Widerspruchsrecht besteht, jederzeit in Textform widersprechen. Der Widerspruch lässt die Nutzbarkeit der Software und die vertraglich geschuldeten Leistungen unberührt.
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) – also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf – ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, die Haftung aus der Übernahme einer Garantie oder Beschaffenheitszusage sowie die Haftung wegen arglistig verschwiegener Mängel bleiben von den vorstehenden Beschränkungen unberührt.
Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in dem Umfang, der auch bei einer ordnungsgemäßen und dem jeweiligen Risiko angemessenen Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre. Der Kunde bleibt für eine angemessene Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich, soweit ihm dies technisch möglich und zumutbar ist.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch unbefugte Dritte verursacht werden, die unrechtmäßig auf die Software zugreifen, soweit der Anbieter dies nicht zu vertreten hat. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Sicherheit seiner Zugangsdaten zu gewährleisten.
Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die vom Kunden hochgeladenen Daten oder Inhalte, die über die Software verarbeitet werden. Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit dieser Daten sowie für die Wahrung etwaiger Rechte Dritter verantwortlich.
Der Anbieter trifft alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen, um die Sicherheit der gespeicherten Daten zu gewährleisten. Hierzu gehören unter anderem die Verschlüsselung von Kommunikationskanälen sowie regelmäßige Datensicherungen. Nutzt der Kunde die On-Premise-Variante von ExoPaper, ist er für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich.
Der Anbieter verpflichtet sich, personenbezogene Daten gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten und zu schützen und diese ausschließlich zur Durchführung des Vertrages zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist, eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO).
Im Falle der Beendigung des Vertrages stellt der Anbieter dem Kunden dessen Daten auf Anforderung in einem gängigen, maschinenlesbaren Format zur Verfügung. Der Kunde kann den Datenexport bis zum Ablauf des Vertrages sowie innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende anfordern. Nach Ablauf dieser Frist ist der Anbieter berechtigt, die Daten unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten zu löschen.
Der Vertrag kann von beiden Parteien zum Ende der jeweils aktuellen Abrechnungsperiode mit einer Frist von 30 Tagen gekündigt werden, sofern im Vertrag keine abweichende Laufzeit oder Kündigungsfrist vereinbart ist. Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. E-Mail).
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen mehr als 60 Tage in Verzug ist, in erheblicher Weise gegen die Nutzungsbedingungen der Software verstößt oder die Software für rechtswidrige Zwecke nutzt. Eine außerordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs oder eines behebbaren Vertragsverstoßes setzt grundsätzlich eine vorherige erfolglose Abmahnung mit angemessener Fristsetzung voraus, soweit diese nicht ausnahmsweise entbehrlich ist.
Nach Beendigung des Vertrages wird der Zugang des Kunden zur Software deaktiviert und alle mit dem Vertrag verbundenen Leistungen eingestellt. Das Recht des Kunden auf Datenbereitstellung nach § 10 Absatz 3 bleibt unberührt.
Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB anzupassen, soweit dies zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage oder höchstrichterliche Rechtsprechung, an geänderte technische oder betriebliche Rahmenbedingungen oder zur Schließung nachträglich entstandener Regelungslücken erforderlich ist und der Kunde hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Änderungen der Hauptleistungspflichten (insbesondere des vereinbarten Leistungsumfangs) sowie der Vergütung sind auf diesem Wege ausgeschlossen; für Preisanpassungen gilt ausschließlich § 7.
Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die geänderten AGB als angenommen; auf diese Frist und die Bedeutung seines Verhaltens wird der Anbieter den Kunden in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen. Widerspricht der Kunde fristgerecht, wird das Vertragsverhältnis zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht, CISG).
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Anbieters in Kaiserslautern, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie Erklärungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses bedürfen, soweit in diesen AGB nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, mindestens der Textform. Vorrang individueller Vertragsabreden (§ 305b BGB) bleibt unberührt.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 2 BGB). Entsprechendes gilt im Falle einer Regelungslücke.
Wir sind vollständig konform mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und garantieren ISO 27001-zertifizierte Serverstandorte in Deutschland.