§ 1 Geltungsbereich
- Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der DAS INOVATIONS UG (haftungsbeschränkt) („Anbieter“) und dem Kunden über die Nutzung der Software ExoPaper.
- Die Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch, wenn der Anbieter in Kenntnis der Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.
§ 2 Vertragsschluss
- Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots des Anbieters durch den Kunden zustande – durch Registrierung auf der Webseite oder durch Abschluss eines individuellen Vertrags.
- Für Umfang, Inhalt und Version der geschuldeten Leistungen sind die im Vertrag, in der Leistungsbeschreibung und im gewählten Preismodell getroffenen Vereinbarungen maßgeblich.
- Ein Testzugang ist auf 7 Tage befristet, kostenlos und endet automatisch. Er begründet keine Zahlungspflicht.
§ 3 Nutzungsrecht
- Der Anbieter räumt dem Kunden ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, ExoPaper im vertraglich vereinbarten Umfang für die Dauer des Vertrags zu nutzen.
- Dem Kunden ist insbesondere untersagt: die Software zu vervielfältigen, zu bearbeiten oder umzugestalten, soweit nicht durch §§ 69d, 69e UrhG gestattet; die Software Dritten zu überlassen, zu vermieten oder öffentlich zugänglich zu machen; Schutzrechtshinweise zu entfernen oder zu verändern.
- Eine Überlassung an verbundene Unternehmen oder Dritte bedarf der Zustimmung des Anbieters in Textform, sofern der Vertrag keine Mehrplatz- oder Mandantennutzung vorsieht.
§ 4 Systemvoraussetzungen und Mitwirkungspflichten
- Die Nutzung setzt die auf der Webseite bzw. in der Leistungsbeschreibung genannten technischen Voraussetzungen voraus. Der Kunde ist für deren Erfüllung auf seiner Seite verantwortlich.
- Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, schützt sie vor dem Zugriff Dritter und teilt dem Anbieter aktuelle Kontaktdaten mit. Er stellt sicher, dass die von ihm eingesetzten Nutzer diese Bedingungen einhalten.
§ 5 Leistungen und Verfügbarkeit
- Der Anbieter stellt ExoPaper in der vereinbarten Version einschließlich Updates und Upgrades bereit. Weitergehende Leistungen wie erweiterter Support oder individuelle Anpassungen werden gesondert angeboten und vergütet.
- Der Anbieter ist um eine hohe Verfügbarkeit der Software bemüht. Ausgenommen sind planmäßige Wartungsarbeiten, erforderliche Sicherheitsmaßnahmen, höhere Gewalt und Umstände, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (insbesondere Störungen des Internets oder von Leistungen Dritter). Planmäßige Wartungen erfolgen nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten und werden rechtzeitig angekündigt.
§ 6 Support
- Der Support umfasst die Behebung von Fehlern der Software sowie Unterstützung bei der Nutzung ihrer Funktionen.
- Support erfolgt per E-Mail und Telefon innerhalb der üblichen Geschäftszeiten. Bestimmte Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten werden nur zugesagt, soweit gesondert vereinbart.
§ 7 Vergütung, Preise und Preisanpassung
- Die Preise richten sich nach dem Vertrag und dem gewählten Preismodell. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Der Anbieter darf die Lizenzgebühren frühestens zwölf Monate nach Vertragsbeginn und danach höchstens einmal je Kalenderjahr anpassen. Eine Erhöhung ist auf 5 % gegenüber der zuletzt geltenden jährlichen Lizenzgebühr begrenzt („Regelobergrenze“). Maßstab ist die allgemeine Preisentwicklung, insbesondere der Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes.
- Die Regelobergrenze darf überschritten werden, soweit sich die dem Anbieter unmittelbar entstehenden Betriebskosten außergewöhnlich erhöhen (insbesondere Server-, Hosting- oder Drittanbieter-API-Kosten). Die Anpassung ist auf die Deckung der tatsächlichen Mehrkosten begrenzt; Kostensenkungen werden in gleicher Weise berücksichtigt.
- Jede Preisanpassung wird mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit Grund und Umfang angekündigt. Übersteigt sie die Regelobergrenze, kann der Kunde innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Ankündigung außerordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen. Kündigt er nicht fristgerecht, gilt die Anpassung als vereinbart; hierauf weist der Anbieter gesondert hin.
- Die Zahlung erfolgt nach den vereinbarten Zahlungsbedingungen, in der Regel monatlich, jährlich oder zweijährlich im Voraus. Bei monatlicher Zahlung wird eine einmalige Einrichtungspauschale fällig, die bei jährlicher und zweijährlicher Zahlung entfällt.
- Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB (derzeit 40 €) zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
§ 8 Nutzungsdaten und KI-Funktion „SIA“
- Der Anbieter verarbeitet aggregierte, anonymisierte Nutzungs- und Telemetriedaten (Nutzungshäufigkeit einzelner Funktionen, technische Leistungs- und Fehlerdaten, nicht personenbeziehbare Interaktionsmuster), um Funktionsfähigkeit, Sicherheit und Qualität der Software einschließlich der KI-gestützten Funktion „SIA“ zu verbessern.
- Für Training und Weiterentwicklung von „SIA“ werden ausschließlich Daten verwendet, die keinen Rückschluss auf Kunden, deren Mitarbeiter oder einzelne natürliche Personen zulassen. Inhalte sowie Projekt- und Auftragsdaten des Kunden werden nicht zu Trainingszwecken verwendet.
- Soweit vor der Anonymisierung personenbezogene Daten verarbeitet werden, gelten die Datenschutzerklärung und die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
- Der Kunde kann der Verarbeitung seiner Nutzungsdaten zu Zwecken der Produktverbesserung jederzeit in Textform widersprechen. Die Nutzbarkeit der Software bleibt davon unberührt.
§ 9 Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
- Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, aus Garantien oder Beschaffenheitszusagen sowie wegen arglistig verschwiegener Mängel bleibt unberührt.
- Für Datenverlust haftet der Anbieter nur in dem Umfang, der auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre. Der Kunde bleibt für eine angemessene Sicherung seiner Daten verantwortlich, soweit ihm dies technisch möglich und zumutbar ist.
- Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
- Der Anbieter haftet nicht für Schäden durch unbefugte Dritte, die unrechtmäßig auf die Software zugreifen, soweit er dies nicht zu vertreten hat. Für die vom Kunden hochgeladenen Daten und Inhalte sowie die Wahrung von Rechten Dritter ist der Kunde verantwortlich.
§ 10 Datensicherheit, Datenschutz und Datenbereitstellung
- Der Anbieter trifft technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherheit der gespeicherten Daten, darunter Verschlüsselung der Kommunikationskanäle und regelmäßige Datensicherungen. Bei der On-Premise-Variante ist der Kunde für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich.
- Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzbestimmungen ausschließlich zur Vertragsdurchführung verarbeitet. Soweit der Anbieter Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO).
- Bei Vertragsende stellt der Anbieter dem Kunden dessen Daten auf Anforderung in einem gängigen, maschinenlesbaren Format bereit. Der Export kann bis zum Vertragsende sowie innerhalb von 30 Tagen danach angefordert werden. Nach Ablauf dieser Frist darf der Anbieter die Daten unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten löschen.
§ 11 Vertragslaufzeit und Kündigung
- Der Vertrag kann von beiden Parteien zum Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode mit einer Frist von 30 Tagen in Textform (z. B. E-Mail) gekündigt werden, sofern keine abweichende Laufzeit vereinbart ist.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mehr als 60 Tage in Zahlungsverzug ist, erheblich gegen die Nutzungsbedingungen verstößt oder die Software für rechtswidrige Zwecke nutzt. Bei behebbaren Verstößen ist zuvor eine Abmahnung mit angemessener Frist erforderlich, soweit nicht entbehrlich.
- Nach Vertragsende wird der Zugang deaktiviert. Das Recht auf Datenbereitstellung nach § 10 Abs. 3 bleibt unberührt.
§ 12 Änderungen dieser AGB
- Der Anbieter darf diese AGB anpassen, soweit dies zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage oder Rechtsprechung, an geänderte technische oder betriebliche Rahmenbedingungen oder zur Schließung von Regelungslücken erforderlich ist und der Kunde nicht unangemessen benachteiligt wird. Änderungen der Hauptleistungspflichten und der Vergütung sind auf diesem Weg ausgeschlossen; für Preisanpassungen gilt ausschließlich § 7.
- Änderungen werden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang, gelten die geänderten AGB als angenommen; hierauf weist der Anbieter gesondert hin. Bei fristgerechtem Widerspruch wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt.
§ 13 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist Kaiserslautern, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter darf den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen mindestens der Textform. Der Vorrang individueller Vertragsabreden (§ 305b BGB) bleibt unberührt.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 2 BGB).